Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Verträge – auch künftige - zwischen dem Besteller und Fleischerei-Media, vertreten durch Markus Klimt Dienstleister).
1.2 Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Der Besteller erklärt, dass er die Dienstleistungen als Unternehmer bestellt.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Die hier abgefassten AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden AGB des Bestellers Leistungen vorbehaltslos erbringt.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, welche unter https://fleischerei-media.de zu finden ist.
2 Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Präsentationen der Leistungen des Anbieters (Website, soziale Medien, individuelle Angebotsinformationen gegenüber dem Besteller) stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Besteller (invitatio ad offerendum). Sie werden seitens des Anbieters freibleibend und unverbindlich abgegeben. Dabei richtet sich die invitatio ad offerendum ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.2 Gleichzeitig mit dem Vertragsangebot erklärt der Besteller, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Bestellers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang, anzunehmen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt mit dem Zugang der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung in Textform zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der fristgerechte Beginn der Leistungsausführung. Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Besteller genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich in Textform widerspricht. Nach Ablauf der zweiwöchigen Annahmefrist, ohne Erteilung einer Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt.
3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Vertragsdurchführung
3.1 Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.2 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen des Anbieters.
3.2.1 Dienstleistungen in den Bereichen Online Marketing, Mitarbeitergewinnung, Performance Marketing und Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Marketingleistungen“ genannt).
3.2.2 Video/Foto/Audio - Produktion für den Besteller, z.B. Produktion eines Imagefilms
3.2.3 Webseitenerstellung über www.onepage.io
3.3 Der Anbieter schuldet dem Besteller keinen konkreten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg der Marketingleistungen (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, gewonnen Mitarbeitern, etc.).
3.4 Der Anbieter ist hinsichtlich seiner Tätigkeit nicht Weisungsgebunden und ist in Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei.
3.5 Auf Wunsch einer Vertragspartei können – soweit möglich – einzelne oder alle Termine digital durchgeführt werden.
3.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Vertragserfüllung andere entsprechend qualifizierte Anbieter heranzuziehen und an diese im Namen und für Rechnung des Anbieters Aufträge zu erteilen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, den Besteller in Textform über diese Absicht zu unterrichten.
4 Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten des Bestellers
4.1 Den Besteller trifft die Verpflichtung, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er die vom Anbieter gesendeten E-Mails erhalten kann. Der Besteller trägt die Gefahr der Nicht-Zustellung von E-Mails (z.B. durch Spamfilter), sobald sie von seinem E-Mail-Server oder dem E-Mail-Server seines Mailproviders angenommen wurden.
4.2 Der Besteller ist verpflichtet dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Zugänge und Medien unverzüglich bereitzustellen, die dieser zur Erbringung seiner Leistungen benötigt. Ebenso ist er verpflichtet, soweit erforderlich, an den Marketingmaßnahmen mitzuwirken und/oder Freigaben oder Genehmigungen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Konzeption und Durchführung der Marketingmaßnahmen nur in enger Zusammenarbeit zwischen Besteller und Anbieter möglich sind.
4.3 Der Besteller versichert, dass er alle von ihm zur Auftragsdurchführung bereitgestellten Medien, Texte oder andere Inhalte uneingeschränkt für die vertraglich vereinbarten Leistungen des Anbieters verwenden und sie dem Anbieters zur Verwendung für dessen vertragsgemäße Leistungserfüllung überlassen darf. Soweit der Besteller Medien, Texte oder andere Inhalte liefert, welche mit Rechten Dritter belastet sind oder dessen Nutzung ein Rechtsverstoß (z.B. gegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht, o.ä.) darstellt, so stellt er den Anbieter von jeder Haftung frei. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung der vom Besteller gelieferten Inhalte verpflichtet.
5 Vergütung / Zahlung / Zurückbehaltungsrecht
5.1 Der Besteller ist zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
5.2 Die Vergütung bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste des Anbieters. Es wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf Anfrage erhältlich. Druckfehler, Preisänderungen, Irrtümer bleiben vorbehalten.
5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Voraus- und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
5.5 Bei fortlaufenden Leistungen, deren Vergütung monatlich festgesetzt ist, ist der Besteller zur Zahlung zu Beginn eines jeden Monats verpflichtet.
5.6 Der Vergütungsanspruch besteht ungehindert auch für die Zeiträume, in denen der Anbieter auf Grund unterlassener oder ungenügender notwendiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers an der Leistungserbringung gehindert war.
5.7 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Banküberweisung möglich. Rückbuchungsgebühren auf Grund von fehlerhaft erteilten Einzugsermächtigungen, fehlender Kontendeckung oder zurückgegebenen Lastschriften trägt der Besteller.
5.8 Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen anzupassen falls unvorhersehbare Kostenänderungen, insbesondere aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten eintreten.
5.9 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.10 Der Anbieter weist darauf hin, dass den Besteller eventuelle Abgabeverpflichtungen aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz treffen können. Der Anbieter ist nicht zur Erstattung dieser Abgaben verpflichtet.
6 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
7 Leistungsverzögerungen, Verzug, Unmöglichkeit
7.1 Die vom Anbieter angegebene Leistungszeiten beruhen auf qualifizierten Schätzungen und diese werden nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch grundsätzlich nicht rechtlich bindend im Sinne eines Leistungstermins angegeben, es sei denn, für bestimmte Leistungen wird in der Einzelbeauftragung ausdrücklich und textlich ein verbindlicher Leistungstermin mit dem Besteller vereinbart. Abweichungen von nicht verbindlich vereinbarten Leistungs- und/oder Lieferzeiten berechtigen den Besteller nicht zu Schadensersatzforderungen und/oder zur Stornierung der Bestellung.
7.2 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Besteller die fällige Vergütung vollständig beglichen hat und sämtliche notwendige Mitwirkungshandlungen umfassend erbracht wurden. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsfrist angemessen zu verlängern bzw. vereinbarte Termine angemessen zu verschieben und/oder einen dadurch entstehenden Schaden (z.B. Mehraufwand) ersetzt verlangen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Festhalten am Vertrag aus Gründen unzumutbar ist, die in dem Verantwortungsbereich des Bestellers liegen.
7.3 Ist der Besteller mit fälligen Zahlungen im Verzug, so behält sich der Anbieter das Recht vor, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Zahlungen zu pausieren. Der Vergütungsanspruch für die Zeit, in der die Leistungserbringung nach Satz 1 pausiert wurde, besteht weiterhin.
7.4 Fälle höhere Gewalt, wie insbesondere Kriege, Pandemien, Epidemien und Naturkatastrophen, sowie Streik, Aussperrung, Angriffe Dritter auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder behördliche Maßnahmen entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung und des Umfanges ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Für den Fall, dass infolge solcher Ereignisse die Leistungen seitens des Anbieters unmöglich werden oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können, so dass die Leistungserbringung unzumutbar wird, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte und gesetzlichen Rechtfolgen von Unmöglichkeiten bleiben unberührt.
8 Vertragslaufzeit und Beendigung bei Dauerleistungen
Soweit der Vertrag mit dem Anbieter mehrere Leistungen, die über eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit hinweg erbracht werden, zum Gegenstand hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:1.2 Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Der Besteller erklärt, dass er die Dienstleistungen als Unternehmer bestellt.
8.1 Ist der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit fest geschlossen, so ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
8.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarten Vertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt worden ist.
8.3 Wenn ein Vertrag im Einzelfall auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, so ist dieser von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar.
8.4 Die Vertragslaufzeit beginnt, soweit es nicht explizit abweichend in Textform geregelt ist, mit Beginn der Leistungen, spätestens jedoch ein Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt vom Beginn der Vertragslaufzeit unberührt.
8.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
8.5.1 wenn der Besteller bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten oder bei monatlich vereinbarten Vergütungen mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist,
8.5.2 wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden oder
8.5.3 wenn der Besteller entgegen Ziffer 2.2 kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
8.6 Die gesetzlichen Kündigungsrechte des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
8.7 Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Besteller hat dieser die bis dahin erbrachten Leistungen des Anbieters zu zahlen. Auch darüberhinausgehend ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Ohne Nachweis der konkreten Schadenshöhe ist der Anbieter berechtigt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung höherer oder weiterer Ansprüche des Anbieters bleibt davon unberührt.
8.8 Kündigt der Besteller den Auftrag vor Beginn seiner Ausführung, so gilt Ziffer 8.7 entsprechend.
8.9 Ziffer 8.5 bis Ziffer 8.8 gelten entsprechend für das Rücktrittsrecht.
9 Vertragsbeendigung / Rücktritt bei Einzelleistungen
Soweit der Vertrag mit dem Anbieter Einzelleistungen ohne Vertragslaufzeit zum Gegenstand hat, gilt Ziffer 8 entsprechend für Rücktritt und Kündigung.

10 Abnahme von Werkleistungen
10.1 Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.3.2 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen des Anbieters.
10.2 Der Anbieter kann vom Besteller nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte Auftragsleistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.
10.3 Die seitens des Bestellers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten auch dann als abgenommen, wenn der Besteller sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
10.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB ist eine Abnahme der Leistungen nicht erforderlich und nicht vorgesehen.
11 Gewährleistung
11.1 Auf Werkleistungen des Anbieters gem. §§ 631 ff. BGB finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften Anwendung soweit in den vorliegenden AGB keine abweichenden Regelungen getroffen sind.4.2 Der Besteller ist verpflichtet dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Zugänge und Medien unverzüglich bereitzustellen, die dieser zur Erbringung seiner Leistungen benötigt. Ebenso ist er verpflichtet, soweit erforderlich, an den Marketingmaßnahmen mitzuwirken und/oder Freigaben oder Genehmigungen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Konzeption und Durchführung der Marketingmaßnahmen nur in enger Zusammenarbeit zwischen Besteller und Anbieter möglich sind.
11.2 Bei Bestehen von Sach- und/oder Rechtsmängeln an den Werkleistungen und nach begründeter Mängelrüge des Kunden mit angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung, ist der Anbieter vorrangig berechtigt, Mängel nach seiner Wahl durch Nacherfüllung zu beseitigen (Nachbesserung) und/oder eine mangelfreie Ersatzleistung vorzunehmen. Diese Berechtigung zur Nachbesserung und/oder mangelfreien Ersatzleistung steht dem Anbieter vorrangig vor etwaigen Schadensersatzansprüchen auch bei der Erbringung von Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB zu.
11.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen des Anbieters in dieser Ziffer 12 beziehen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für diese Ansprüche gelten die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 9.
12 Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten und erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Der Besteller räumt dem Anbieter an den vom Besteller zur Verfügung gestellten Inhalten, Marken, Logos, Firmennamen, etc. im Rahmen der zu erbringenden Leistung das sachlich und zeitlich uneingeschränkte, weltweite Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten, einschließlich derer, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, ein. Auf Ziffer 4.1 wird verwiesen.5.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Voraus- und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
12.3 Der Anbieter räumt dem Besteller das sachlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen Inhalten, Lizenzen und Kampagnen, welche für die Leistungserbringung erstellt wurden. Jedoch nur soweit, wie der Anbieter selbst hierzu berechtigt ist.
12.4 Der Anbieter ist berechtigt anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen, sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
12.5 Der Anbieter ist berechtigt den Besteller in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz zu nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den Besteller vorgenommenen Bewertungen. Der Besteller kann der Nennung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit mit einer Frist von einer Woche widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für bereits produzierte oder in Produktion befindliche physische Werbematerialien.
13 Haftung
13.1 Der Anbieter haftet vorbehaltlich der folgenden Klauseln nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüber hinaus ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziffer erfasst insbesondere auch Schäden des Bestellers, die nicht am Leistungsgegenstand unmittelbar entstanden sind, z.B. mittelbare und Folgeschäden etwa aus entgangenem Gewinn und/oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
13.2 Die vorangegangene Begrenzung der Haftung gilt nicht
13.2.1 für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Insoweit haftet der Anbieter vielmehr für jeden von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
13.3 für bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden, die dem Besteller infolge einer vom Anbieter oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, selbst wenn dem Anbieter lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt; Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.4 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
13.5 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
13.6 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14 Datenschutz, Geheimhaltung
14.1 Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
14.2 Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist die im Angebot angegebene Geschäftsadresse des Anbieters.
15.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3 Bei Bedarf werden von den Parteien textlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
15.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Besteller nicht zumutbar. Dafür wird der Anbieter den Besteller rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Besteller den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Besteller angenommen.